Der Beitrag informiert über die von GA Mengozzi in seinen Schlussanträgen vertretene Rechtsauffassung zur Rs C-40/09 "Astra Zeneca", in der es um die Frage geht, ob es sich bei Gutscheinen um alternative Zahlungsmittel handelt oder ob die Weitergabe von erworbenen Gutscheinen eine eigenständige (steuerpflichtige) Dienstleistung darstellt.
EuGH Rs C-40/09 , Astra Zeneca