Der Beitrag informiert über das Vorabentscheidungsersuchen zur Rs C-25/10 , Missionswerk Werner Heukelbach e.V., in welchem dem EuGH seitens des belgischen Tribunal de première instance de Liège Fragen gestellt werden iZm der Auslegung von den Artikeln 18, 45, 49 und 54 des Vertrags von Lissabon in Bezug auf ermäßigte Steuersätze für gemeinnützige Vereinigungen.