Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Vorabentscheidungsersuchen zur Rs C-502/09 , Fleischerei Nier, in dem der deutsche BFH dem EuGH mehrere Fragen stellt iZm Speisen und Mahlzeiten, die zubereitet und zum unmittelbaren Verzehr von einem Partyservice-Betrieb abgegeben werden. Der Gerichtshof hat sich in erster Linie zur Auslegung des im Anhang H Kategorie 1 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Terminus "Nahrungsmittel" zu äußern und gegebenenfalls zu Umsatzsteuerfragen Stellung zu nehmen hinsichtlich der Leistungen eines Unternehmens, das einen Partyservice anbietet. Mit einer Anmerkung der Verfasser.