Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Vorabentscheidungsersuchen zur Rs C-501/09 , Lothar Lohmeyer, in welchem dem EuGH seitens des deutschen BFH mehrere Fragen gestellt werden iZm Speisen und Mahlzeiten, die zubereitet und zum unmittelbaren Verzehr abgegeben werden. Der Gerichtshof hat sich im Wesentlichen zu Fragen betreffend die Auslegung des im Anhang H Kategorie 1 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Terminus "Nahrungsmittel" zu äußern.