Zusammenfassung: Ist nach Ansicht der Kommission das in Österreich geltende Besteuerungsregime betreffend Zuwendungen (Spenden) an Einrichtungen im Bereich der Forschung und Wissenschaft diskriminierend und daher als Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (Kapitalverkehrsfreiheit) zu werten? Wurde gegen Österreich von Seiten der Kommission in diesem Zusammenhang Klage erhoben?