Zusammenfassung: Ist nach Ansicht der Kommission das in Estland geltende Besteuerungsregime im Bezug auf Pensionszahlungen diskriminierend? Stellt die Estland vorgesehene Nichtgewährung des Grundfreibetrags für Steuerpflichtige, die eine Rente beziehen und nicht in Estland ansässig sind, eine Verletzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und einen Verstoß gegen das EWR-Abkommen dar? Wurde seitens der Kommission gegen Estland in diesem Zusammenhang Klage erhoben? Mit Anmerkungen der Verfasser.