Zusammenfassung: In dem vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen (Rs C-381/09 , Curia) hat der EuGH zu klären, ob die Gewährung eines "wucherischen Darlehens", die aus Sicht des nationalen Rechts als strafbare Vorgehensweise zu qualifizieren ist, der Mehrwertsteuer unterliegt.
Rechtsgrundlagen: 6. MwSt-RL