§ 16 Abs 5 UmgrStG
Werden Betriebsverbindlichkeiten, die bei einer Einbringung zurückbehalten werden, mit dem Stichtag der Einbringung zu Privatverbindlichkeiten? Können Zinsen im Zusammenhang damit auch weiterhin steuerlich zum Abzug gebracht werden?
VwGH 30.9.2009, 2004/13/0169