§ 6 Abs 2 UStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, wann im Falle der geplanten Option zur Steuerpflicht bei einem Wohnungsverkauf der Vorsteuerabzug zusteht. Ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug im Bezug auf eine geplante steuerpflichtige Grundstücksveräußerung anders zu behandeln als im Bezug auf eine beabsichtigte steuerpflichtige Vermietung?