§ 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, inwieweit die Möglichkeit besteht, auf eine Kapitalerhöhung nach § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG zu verzichten, wenn Mitunternehmeranteile von mehreren Einbringenden in eine übernehmende Körperschaft eingebracht werden und das Beteiligungsverhältnis dabei übereinstimmt.