§ 10 UmgrStG
Der VfGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Verfassungsmäßigkeit des in § 10 UmgrStG normierten Ausschlusses des Verlustübergangs für vor dem Anteilserwerb liegende Zeiträume zu befassen. Das Höchstgericht äußerte sich dahingehend, inwieweit Verlustvorträge ein höchstpersönliches Recht darstellen.