Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus der Errichtung eines Einfamilienhauses, das sowohl privat genutzt wird als auch für Betriebszwecke verwendet werden soll.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG