Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm den Formvorschriften einer Rechnung zu befassen. Kann ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden bei einer Rechnung auf der mehr als 10.000 Euro als Gesamtbetrag ausgewiesen werden, jedoch keine UID-Nummer des Leistungsempfängers angegeben ist?
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 Z 2 UStG; § 12 UStG