Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung eines im Ausland geleasten Pkws zu befassen. Kann die Besteuerung der getätigten Ausgaben für einen Pkw, der im Ausland geleast wurde (mit Erstattungsanspruch im Hinblick auf die ausländischen Umsatzsteuern) auf § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG (§ 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG ab dem Jahre 2004) gestützt werden? Kommt eine Besteuerung aufgrund einer anderen Bestimmung in Betracht? Gilt ab dem Jahre 2010 in jedem Fall im Inland eine Umsatzsteuerpflicht?