§ 23 UmgrStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Anwachsung einer Tochterpersonengesellschaft auf die Mutterpersonengesellschaft als Upstream-Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG qualifiziert werden kann. Ebenso hatte sich der VwGH in diesem Zusammenhang mit Fragen betreffend die Ermittlung der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage zu befassen.