Zusammenfassung: Der Kurzbericht informiert über die vom Cour de cassation dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage in der Rs C-72/09 , Etablissements Rimbaud, bei der sich der EuGH mit der Vereinbarkeit einer im französischen Steuerrecht vorgesehenen Bestimmung zu befassen hat, die vorsieht, dass eine Verkehrswertsteuerbefreiung für Immobilien in Frankreich von Gesellschaften aus dem EWR davon abhängig ist, dass zwischen Frankreich und dem betreffenden EWR-Staat ein Amtshilfeabkommen oder ein Verbot der Diskriminierung besteht, das abkommensrechtlich gesichert ist.