Zusammenfassung: In dem Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunal, Manchester (UK) zur Rs C-86/09 , Future Health Technologies hat sich der EuGH mit Fragen zu befassen betreffend die Auslegung der in Art 132 Abs 1 lit b bzw lit c der RL 2006/112 verwendeten Termini "Krankenhausbehandlungen und (ärztliche) Heilbehandlungen" iZm Leistungen, die im Zuge der Stammzellenforschung erbracht werden.