§ 12 Abs 11 UStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus den Vorleistungen einer AG zu befassen, die entgegen der ursprünglichen Absicht, die von ihr errichteten Wohnungen steuerfrei zu veräußern, diese steuerpflichtig vermieten möchte. Zu welchem Zeitpunkt wird hierbei eine Änderung der Voraussetzungen nach § 12 Abs 11 UStG (Vorsteuerberichtigung) wirksam?