Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung zu den Voraussetzungen, die, im Falle von zu privaten Wohnzwecken zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern eingegangenen Mietverhältnissen, einem Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten des Wohnhauses entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG