Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Unterlassen der Geltendmachung eines zulässigen Vorsteuerabzugs in dem Veranlagungszeitraum einen Wegfall des Vorsteueranspruchs bedingen kann. Kann der Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen durch eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 UStG nachgeholt werden?
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG