Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die von GA Kokott in ihren Schlussanträgen zur Rs C-566/07 , Stadeco, vertretene Rechtsauffassung. Zu klären ist, inwieweit die Mehrwertsteuer von einem Steuerpflichtigen auch dann abzuführen ist, wenn die Dienstleistung, die in Rechnung gestellt wird, im betreffenden Staat keiner Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Ferner gilt es zu klären, inwieweit es zulässig ist, dass eine Rückerstattung der irrtümlich ausgewiesenen Mehrwertsteuer nur unter der Bedingung erfolgen kann, dass die Rechnung mit dem unzutreffenden und unberechtigten Steuerausweis vom Rechnungsaussteller berichtigt wird. Mit Anmerkung der Verfasser zu der von GA Kokott in ihren Schlussanträgen vertretenen Rechtsauffassung.