Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die von GA Kokott in der Rs C-397/07 , Kommission/Spanien, vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der Frage, inwieweit Spanien gegen die Vorgaben der KapitalansammlungsRL verstößt, da Spanien im Falle einer Verlegung des Sitzes oder des Ortes der Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft aus dem Gemeinschaftsgebiet nach Spanien bei der Gesellschaftsbesteuerung darauf abstellt, ob bereits im Ursprungsstaat dieser Kapitalgesellschaft eine vergleichbare Besteuerung zur Anwendung kam.