Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob bei Anteilsvereinigung und anschließender errichtender Umwandlung zwei Mal GrESt ohne Anrechnung gemäß § 1 Abs 4 GrEStG anfällt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 GrEStG
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Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob bei Anteilsvereinigung und anschließender errichtender Umwandlung zwei Mal GrESt ohne Anrechnung gemäß § 1 Abs 4 GrEStG anfällt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 GrEStG
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