Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, dass der Rat Litauen bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen der Gegenleistung und dem Normalwert zur Vermeidung der Steuerhinterziehung zur Zugrundelegung einer von den Vorgaben der 6. MWSt-RL abweichenden Umsatzsteuerbemessungsgrundlage ermächtigte.
Rechtsgrundlagen: Art 28e 6. MWSt-RL; Art 11 6. MWST-RL; Art 11 Teil A Abs 1 lit d 6. MWSt-RL