Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert darüber, dass der Rat Spanien unter bestimmten Voraussetzungen zur Zugrundelegung einer abweichenden Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage ermächtigte.
Rechtsgrundlagen: Art 11 6. MWSt-RL; Art 28e 6. MWSt-RL; Art 11 Teil A Abs 1 lit d 6. MWSt-RL