Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, dass Litauen vom Rat für bestimmte Gegenstandslieferungen und Dienstleistungen ermächtigt wurde, abweichend von den Vorgaben des Art 21 ab 1 lit a 6.MWSt-RL idF Art 28g 6. MWST-RL die Mehrwertsteuerpflicht auf die steuerpflichtigen Empfänger zu übertragen.
Rechtsgrundlagen: Art 21 Abs 1 lit a 6. MWST-RL; Art 28g 6. MWSt-RL