Art 11 Teil A 6. MWSt-RL 77/388/EWG
Die Kfz-Zulassungsabgabe ist bei der Bemessung der Umsatzsteuerpflicht für die Lieferung eines Pkw nicht einzubeziehen, wenn die Abgabe für die erstmalige Zulassung für öffentliche Verkehrsflächen zu bezahlen ist und deren Abfuhr dem Kfz-Händler obliegt.