§ 4 Abs 1 GrEStG
Im Fall einer Unterschreitung des Grundstückswerts durch die Gegenleistung ist die Grunderwerbsteuer auf Grundlage der Gegenleistung zu bemessen und vom Differenzbetrag Schenkungssteuer zu entrichten.
VwGH 23.2.2006, 2005/16/276
§ 4 Abs 1 GrEStG
Im Fall einer Unterschreitung des Grundstückswerts durch die Gegenleistung ist die Grunderwerbsteuer auf Grundlage der Gegenleistung zu bemessen und vom Differenzbetrag Schenkungssteuer zu entrichten.
VwGH 23.2.2006, 2005/16/276