Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, dass das EuGH-Urteil in der Senior Engineering keinen Einfluss auf die Gesellschaftsteuerbefreiung von Großmutterzuschüssen hat.
Rechtsgrundlagen: § 2 KVG
Weiterführende Hinweise: BMF 28.3.2006
Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, dass das EuGH-Urteil in der Senior Engineering keinen Einfluss auf die Gesellschaftsteuerbefreiung von Großmutterzuschüssen hat.
Rechtsgrundlagen: § 2 KVG
Weiterführende Hinweise: BMF 28.3.2006