Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Berücksichtigung der fiktiven Lohnkosten für Pflegedienstleistungen bei der erbschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlage Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 21 ErbStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Berücksichtigung der fiktiven Lohnkosten für Pflegedienstleistungen bei der erbschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlage Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 21 ErbStG
Schlagwörter: