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Praxisgemeinschaft keine Mitunternehmerschaft

SteuerrechtChristian Huber; Peter Pichlertaxlex-SRa 2006/4taxlex-SRa 2006, 29 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Eine Praxisgemeinschaft zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten, die zur gemeinsamen Nutzung von Personal und Inventargegenständen begründet wird, stellt keine Mitunternehmerschaft dar.

Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 EStG

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