Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur nachträglichen Geltendmachung von Herstellungskosten bezüglich einer zum Umlaufvermögen gehörigen Liegenschaft Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 23 EStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur nachträglichen Geltendmachung von Herstellungskosten bezüglich einer zum Umlaufvermögen gehörigen Liegenschaft Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 23 EStG
Schlagwörter: