§ 21 GebG
Der VwGH nimmt zur Abgrenzung zwischen einer Zession und einer Vertragsübernahme Stellung.
VwGH 17.03.2005, 2004/16/0254
§ 21 GebG
Der VwGH nimmt zur Abgrenzung zwischen einer Zession und einer Vertragsübernahme Stellung.
VwGH 17.03.2005, 2004/16/0254