Zusammenfassung: Für Heiratsausstattungen besteht auch eine GrESt-Befreiung.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 5 ErbStG
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Zusammenfassung: Für Heiratsausstattungen besteht auch eine GrESt-Befreiung.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 5 ErbStG
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