(SWK) – Ein Schwerpunkt der mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) angestrebten Konsolidierung betrifft das Sozial(versicherungs)recht. Pensionen stehen dabei im Fokus, zwei zentrale Aspekte sind die sukzessive Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension und die Neuregelung der Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung. Außerdem sind Einschränkungen im Arbeitslosenversicherungsrecht und die Aussetzung der Valorisierung von Leistungen vorgesehen.

