Im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 kam es erneut zu Änderungen beim Energiekrisenbeitrag-Strom. Dieser Beitrag skizziert die Verschärfungen für Stromproduzenten ab März 2025, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bisherigen Judikatur des VfGH.
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