Das Einwegpfand kommt nach Österreich. Ab 1. 1. 2025 haben gewerbsmäßige Inverkehrsetzer von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall vom jeweiligen Abnehmer ein Pfand in Höhe von 25 Cent je Verpackung einzuheben. Bei Retournierung der Einweggetränkeverpackungen ist das Pfand in selber Höhe zu erstatten. Neben den erheblichen praktischen Folgen für die betroffenen Unternehmen stellen sich auch umsatzsteuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem neuen Einwegpfandsystem. Insbesondere von Bedeutung ist dabei die konzeptionelle Abgrenzung zum Mehrwegpfand. Im Folgenden wird das neue Einwegpfandsystem aus umsatzsteuerlicher Sicht beleuchtet und werden die umsatzsteuerlichen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmer aufgezeigt.

