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Änderungen der Geschäfts- und Personaleinteilung des BMF mit 1. 8. 2024

TagesfragenSteuerrechtSWK 2024, 1032 Heft 23 und 24 v. 20.8.2024

Auf der Homepage des BMF ist seit Kurzem die neue Geschäfts- und Personaleinteilung des BMF mit Stand 1. 8. 2024 abrufbar.

Sektion I (Finanzverwaltung): In der Gruppe I/D (Förderwesen und Betrugsbekämpfung) werden eigene Abteilungen für die Steuerung des Förderwesens gemäß COFAG-NoAG (I/12) und das Förderrecht gemäß COFAG-NoAG (I/13) eingerichtet.

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