Bei grenzüberschreitenden Umgründungen ist aus steuerlicher Sicht meist eine Vielzahl von Schwierigkeiten zu bewältigen. Noch komplexer wird die steuerlich korrekte Beurteilung, wenn von der Umgründung drei Staaten betroffen sind, wobei die übernehmende ausländische Körperschaft verschmelzungsbedingt unter die beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs 3 EStG fällt. Nachfolgend werden anhand eines Praxisbeispiels Problemstellungen aufgeworfen und einer Lösung zugeführt.

