Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) will der Gesetzgeber den Schutz von Personen verstärken, die aus ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben und diese weitergeben. Dafür sind Meldestellen einzurichten und Verfahren der Behandlung von Hinweisen einzuführen. Hinweisgeber haben bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um unter den Schutz des HSchG zu fallen. Die Behinderung von und die Vergeltung an Hinweisgebern sind strafbar und entsprechende Maßnahmen rechtsunwirksam.

