Vergessen von Passwörtern, Verlieren von hardware wallets oder Zerstörung von Festplatten – relativ schnell hat man die Verfügungsmacht über Kryptowährungen für immer verloren. Auch Diebstahl von Kryptowährungen und diverse Betrugsmaschen sind leider schon lange keine Seltenheit mehr. Grund genug, sich mit den steuerlichen Konsequenzen derartiger Verlustszenarien intensiver auseinanderzusetzen und der Frage nachzugehen, ob Opfer derartiger Vermögensschäden diese bei Veranlagung im Privatvermögen zumindest steuerlich verwerten können oder ob diese im worst case sogar noch zusätzlich besteuert werden.

