Endlich liegt der Ministerialentwurf zur – längst überfälligen – Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in innerstaatliches Recht vor. Eigentlich hätte der österreichische Gesetzgeber diese EU-Richtlinie bis 31. 1. 2023 umzusetzen gehabt. Immerhin bedeutet die Veröffentlichung des Ministerialentwurfs unter Festsetzung einer Begutachtungsfrist bis 24. 2. 2023, dass man damit rechnen kann, dass die Regierungsvorlage und die Beschlussfassung im Nationalrat im ersten Halbjahr 2023 erfolgen werden.

