Mit Erlass des BMF vom 19. 12. 2022, 2022-0.882.742, BMF-AV 2022/161, wurden die Lohnsteuerrichtlinien aufgrund der gesetzlichen Änderungen angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt.

