Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus Derivaten und aus Kryptowährungen, die nicht zu den betrieblichen Einkünften gehören). Dafür sind einerseits besondere Steuersätze (25 % bzw 27,5 %)

