unter Anwendung eines besonderen Steuersatzes (Verlustausgleichsoption gemäß § 97 Abs 2 EStG) oder
bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption (Punkt 8.1 des Formulars E 1) unter Anwendung des Tarifsteuersatzes
unter Anwendung eines besonderen Steuersatzes (Verlustausgleichsoption gemäß § 97 Abs 2 EStG) oder
bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption (Punkt 8.1 des Formulars E 1) unter Anwendung des Tarifsteuersatzes
