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Erläuterungen zur Beilage E 1b

SteuerrechtAufsatzSWK 2023, 236 - 241 Heft 4 und 5 v. 5.2.2023

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20 % in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern, bei denen der durchschnittliche Quadratmeterpreis für baureifes Land weniger als 400 Euro beträgt;

30 % in Gemeinden mit mindestens 100.000 Einwohnern und in Gemeinden, bei denen der durchschnittliche Quadratmeterpreis für baureifes Land mindestens 400 Euro beträgt, wenn das Gebäude mehr als zehn Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst;.

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