Die Beilage E 1b zur Einkommensteuererklärung ist für die Einkünfteermittlung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) vorgesehen. Sie stellt die standardisierte Überschussrechnung dar, eine gesonderte Überschussrechnung ist nicht abzugeben.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

