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Allgemeines zur Beilage L 1ab

SteuerrechtAufsatzSWK 2023, 189 - 190 Heft 4 und 5 v. 5.2.2023

Die Beilage L 1ab dient zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen für den Steuerpflichtigen und seinen (Ehe-)Partner. Zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen, die Kinder betreffen, ist die Beilage L 1k zu verwenden.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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