Die Beilage L 1ab dient zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen für den Steuerpflichtigen und seinen (Ehe-)Partner. Zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen, die Kinder betreffen, ist die Beilage L 1k zu verwenden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

