Von der Kirche/Religionsgemeinschaft wird immer der Betrag übermittelt, der vorgeschrieben war und auf dem Beitragskonto des jeweils Zahlungsverpflichtenden eingegangen ist. Auch bei gemeinsamer Beitragsvorschreibung (gemeinsames Beitragskonto von Ehepartnern) erfolgt eine getrennte Übermittlung.

