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Erläuterungen zur Beilage L 1d

SteuerrechtAufsatzSWK 2023, 188 - 189 Heft 4 und 5 v. 5.2.2023

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Von der Kirche/Religionsgemeinschaft wird immer der Betrag übermittelt, der vorgeschrieben war und auf dem Beitragskonto des jeweils Zahlungsverpflichtenden eingegangen ist. Auch bei gemeinsamer Beitragsvorschreibung (gemeinsames Beitragskonto von Ehepartnern) erfolgt eine getrennte Übermittlung.

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