Spenden, Stiftungszuwendungen, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung werden von der empfangenden Organisation elektronisch übermittelt und in der Veranlagung automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

